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AGB |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mietbedingungen
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1. Für den Vertragsabschluss gelten die allgemeinen Regelungen des BGB. Der Vertrag muss schriftlich geschlossen werden. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Das gilt ebenfalls für eine Änderung dieser Bestimmungen. Erstellte Angebote der ZAV stellen noch kein bindendes Vertragesverhältnis dar. Unsere Preise sind generell freibleibend. Verbindlichkeit und Vertragsentstehung wird unter Pkt. 2 geregelt.
2. Zahlungsbedingungen: Innerhalb von 14 Tagen, zahlen Sie bitte unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer 30% des Mietpreises. Eine vorläufige Reservierung ist verbindlich, wenn die Anzahlung auf unserem Konto eingegangen ist. Die restlichen 70% des Mietpreises sind 4 Wochen vor der Anreise zu begleichen. Sollte die Anzahlung nach 14 Tagen nicht eingegangen sein, ist die ZAV berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt die ZAV-Göhren die aus Ziffer 6 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren). Die ZAV ist zum Versand von Zahlungserinnerungen nicht verpflichtet.
3. Die ZAV erhebt je Buchung eine einmalige Gebühr in Höhe von EUR 8,00 (allg. Verwaltungs/Buchungsgebühr).
4. Zur Schlüsselübergabe und Einweisung begrüßen wir Sie im Büro der ZAV-Göhren, Berliner Str. 10 in Göhren. Die Anreise sollte in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgen. Bei Anreise nach 18:00 Uhr bitten wir um zeitgemäße Benachrichtigung, damit die Schlüsselübergabe außerhalb der Bürozeiten organisiert werden kann. Diese kann persönlich erfolgen oder im Ausnahmefall durch Hinterlegung in eine Schlüsselbox. Am Abreisetag räumen Sie bitte die Ferienwohnung bis 10 Uhr. Das Mietverhältnis endet mit der Abgabe der Schlüssel.
5. Der Gast erwirbt keinen rechtlichen Anspruch auf Bereitstellung einer bestimmten Unterkunft. Sollte das gebuchte Appartement aufgrund höherer Gewalt nicht bewohnbar sein, so ist der Vermieter verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.
6. Bei Rücktritt vom Mietvertrag besteht von Seiten der ZAV ein Anspruch auf Ersatzleistung. Bei der Berechnung des Ersatzes werden folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren berechnet: bis 45 Tage vor Mietbeginn 10 % des Gesamtpreises 44 bis 35 Tage vor Mietbeginn 40 % des Gesamtpreises 34 bis 10 Tage vor Mietbeginn 60 % des Gesamtpreises Bei Rücktritt ab dem 9. Tag vor Mietbeginn berechnet die ZAV den vollen Gesamtpreis abzüglich variabler Kosten. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittsgebühr ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der ZAV. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
7. Die Kurtaxe ist nach dem ortsüblichen Tarif an die Firma ZAV-Göhren zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit, die Kurtaxe gleich in der Rechnungslegung zu berücksichtigen (wird extra ausgewiesen). Zahlung bei Anreise ist weiterhin gewährleistet. Diese Beträge werden an die Kurverwaltungen weitergeleitet.
8. Die Firma ZAV-Göhren haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum des Mieters und nicht für am Urlaubsort eingetretene Umstände, die nicht durch die ZAV beeinflusst werden können.
9. Das gebuchte Appartement darf nur von der Personenzahl belegt werden, die bei Vertragsabschluss angegeben wurden.
10. Der Gast verpflichtet sich, das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthalts durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden, zu ersetzen. Der Verlust eines Schlüssels ist der ZAV sofort nach Feststellung mitzuteilen. Den Wiederbeschaffungspreis trägt der Mieter bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
11. Das Rauchen in den Ferienwohnungen ist nicht erwünscht. Bei Missachtung ist die ZAV berechtigt alle eventuellen Folgeschädigungen an den Gast ohne Abzug weiterzugeben.
12. Der Mieter ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der ZAV zur Kenntnis zu geben. Dort wird in einem angemessenen Zeitraum (in der Regel 48 h) für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Wird das sofortige Anzeigen eines Mangels in dieser Weise versäumt, so tritt ein Anspruch auf Minderung /Schadensersatz nicht ein.
13. Die Ferienwohnungen sind vom Gast vor der Abreise besenrein zu übergeben. Bitte entsorgen Sie sämtlichen angefallenen Abfall in die dafür bereitgestellten Müllbehälter.
14. Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nur auf Anfrage und gegen Entgelt möglich.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Mieter und der ZAV entstehenden Streitigkeiten ist Bergen.
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